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Ungarischer Staatsbürger: Tattoo-Studio in Deutschland anmelden?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin ungarischer Staatsbürger und lebe in Österreich. Ich möchte ein Tattoo-Studio in Deutschland öffnen und möchte mich erkundigen, wie man in Deutschland dies macht. Was für Erlaubnisse und/oder Papiere braucht man dazu? Ich würde mich sehr bedanken, falls Sie mir Informationen schicken könnten. Auch darüber, an wen oder welche Ämter ich mich wenden muss.

Antwort

Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie den EWR-Staaten und der Schweiz gelten Freizügigkeit und Gewerbefreiheit. Somit haben Sie als Staatsbürger eines EU-Staates grundsätzlich das Recht, in Deutschland ein selbständiges Gewerbe auszuüben. Um ein Tattoo-Studio zu eröffnen, müssen Sie eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Dieses machen Sie in der Gemeinde, in der Sie das Studio eröffnen wollen. Ich empfehle Ihnen ein Gespräch mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer - diese finden Sie unter www.ihk.de. Zudem sind bei der Eröffnung eines Tattoo-Studios Hygiene-Vorschriften zu beachten. Nehmen Sie bitte diesbezüglich Kontakt zu einem Gesundheitsamt auf. Hinsichtlich der baurechtlichen Vorschriften wenden Sie sich an das zuständige Bauamt.

Der interaktive Ämter-Finder des BMWi kann Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen: https://www.existenzgruender.de/DE/Planer-Hilfen/Interaktiver-Aemter-Finder/inhalt.html

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2017

Tipps der Redaktion:

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