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Ukrainische Staatsbürgerschaft: Sprachschule in Deutschland eröffnen?

Frage

Welche Voraussetzungen muss ich als Ausländerin (Ukraine) erfüllen, um eine Sprachschule in Deutschland zu eröffnen? Ich habe ein abgeschlossenes Masterstudium im Fach Germanistik (Ukraine) und sehe mich im Rahmen der Sprachschule als Leiterin und Sprachlehrerin.

Antwort

Make it in Germany“ stellt Interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung: http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/visum/beantragung-von-visa

Für Ihre Visa- und Einreiseformalitäten beachten Sie bitte folgendes:
Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/ueber-das-portal/glossar?tx_rsmiig_glossary%5Bterm%5D=53&tx_rsmiig_glossary%5Baction%5D=show&cHash=0dada55be78d8fe6c7e05b4740a977a8), so auch der Ukraine, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, um in Deutschland eine Existenz gründen zu können. Dies gilt auch, wenn Sie z.B. im Team gründen (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/wege-zum-eigenen-unternehmen#gruendung-im-team). Um nach Deutschland einzureisen, benötigen Sie daher ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/visum-zur-selbststaendigkeit#allgemeine-informationen-zum-visumprozess-fuer-buergerinnen-und-buerger-aus-anderen-staaten). Dieses können Sie bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuell gemeldeten Wohnsitz bzw. Ihrem Herkunftsland beantragen. Die Kontakte der Botschaften/Konsulate finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“ (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/visum/ansprechpartner-vor-ort). Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Voraussetzungen für Gewerbegründer (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/visum-zur-selbststaendigkeit#voraussetzungen-zur-gewerbegruendung-durch-buergerinnen-und-buerger-aus-anderen-staaten) / Voraussetzungen für Freiberufler (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/visum-zur-selbststaendigkeit#voraussetzungen-zur-existenzgruendung-in-freien-berufen-durch-buergerinnen-und-buerger-aus-anderen-staaten) bestehen und welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Visum beantragen, das dem tatsächlichen Zweck Ihres Aufenthaltes entspricht. Unterstützung leisten eventuell auch deutsche Auslandshandelskammern und Wirtschaftsvereinigungen.

In Deutschland gibt es zwei Arten eine Existenz zu gründen (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/wege-zum-eigenen-unternehmen). Entweder betreiben Sie ein Gewerbe oder Sie sind freiberuflich tätig. Dies können Sie sich nicht aussuchen, sondern hängt davon ab, welche Tätigkeit Sie ausüben. Je nachdem, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, hat das Auswirkungen auf die Formalitäten sowie auf die mögliche Rechtsform Ihres Unternehmens. Für die Gründung einer Sprachschule ist keine besondere Qualifikation, das heißt auch kein Hochschulabschluss, erforderlich. Je nachdem, ob die unterrichtende oder die gewerbliche Tätigkeit bei Ihrer Gründung im Vordergrund steht, so kann diese entweder zu einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugeordnet werden. Lesen hierzu bitte den folgenden Beitrag im Expertenforum (http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/unterrichtende-Taetigkeit/Sprachenschule-eroeffnen-Voraussetzungen.html). Darüber hinaus könnte auch dieser Beitrag für Sie hilfreich sein: http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/unterrichtende-Taetigkeit/Sprachschule-eroeffnen-Voraussetzungen.html

Für konkrete Informationen zu den Gründungsformalitäten, der Finanzierung sowie der Rechtsformwahl, empfehlen wir Ihnen und auch Ihrem Partner, sich persönlich beraten zu lassen. In Deutschland gibt es viele öffentliche Beratungsstellen, die Ihnen bei der Existenzgründung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Adressen der regionalen sowie bundesweiten Beratungsstellen speziell für Gründerinnen und Gründer finden Sie auf dem Existenzgründungsportal (http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Entscheidung/Beratung/Beratung.html). Auch der Behördenwegweiser gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt (http://www.bmwi-wegweiser.de/suche/behoerden-finden/). Lesen Sie hier mehr: http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/beratung-und-weiterbildung

Source: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Februar 2018

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