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US-Staatsbürgerschaft: selbständig in Deutschland?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Eine Bekannte (US-Staatsbürgerin) ist gemeinsam mit Ihrem Ehemann seit Oktober in Deutschland. Er ist ebenfalls US-Amerikaner und hat eine feste Anstellung. Sie hat als Ehegattin ebenfalls einen Aufenthaltstitel und eine gesetzliche Krankenversicherung (Familienversicherung) und überlegt nun, eine kleine selbständige Tätigkeit aufzunehmen. Durch ihr Studium in den USA verfügt sie über gute Kenntnisse in Sachen Videoproduktion, Videoschnitt oder auch Livestreaming. Eine mögliche Geschäftsidee könnten kurze Imagevideos für Unternehmen oder auch Imagefilme, Highlight-Videos oder Internetübertragungen speziell für Amateursportvereine sein. Was ist rechtlich und steuerlich zu beachten und welche Hinweise können Sie ansonsten geben bzw. wo findet sie speziell als Amerikanerin vielleicht auch englischsprachige Unterstützung?

Antwort

Bitte beachten Sie, dass Drittstaatsangehörige (darunter auch Bürger aus den USA) zur Ausübung der Selbständigkeit in Deutschland einen bestimmten Aufenthaltstitel benötigen. Dies kann entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) sein.

Für Ihre Bekannte, als nachgezogene Ehepartnerin ist der Aufenthaltstitel abhängig von dem Aufenthaltstitel (depending visa) des arbeitenden Ehegattens. Das heißt, dass Ihre Bekannte den gleichen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt besitzt wie Ihr Ehegatte. Bitte kontaktieren Sie daher Ihre zuständige Behörde (Ausländerbehörde), ob im Rahmen des aktuellen Aufenthaltstitels eine selbständige Tätigkeit möglich ist.

Sie können zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht auch die Experten der offiziellen Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“ kontaktieren. Diese helfen Ihnen gerne weiter - kostenfrei auf Deutsch und Englisch.

* Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Make it in Germany stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.

Quelle:
Justina Godesberg
Kompetenzfeld Bildung, Zuwanderung und Innovation
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Stand:
Februar 2020

Tipps der Redaktion:

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