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Tunesische Staatsbürgerschaft: Gründung in Deutschland?

Frage

Ich und mein Mann sind Tunesier. Wir möchten mit unseren Töchtern nach Deutschland auswandern. Mein Mann möchte eine Firma gründen. Wie ist ihm das möglich?

Antwort

Bürgerinnen und Bürger aus sog. Drittstaaten, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, um in Deutschland als Gründer zu leben und zu arbeiten. Um nach Deutschland einzureisen, wird daher ein Visum zum Zweck der selbständigen Tätigkeit benötigt. Dieses kann bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung am aktuellen Wohnsitz des Antragstellers beantragt werden. Die Kontakte der Botschaften/Konsulate finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“.

Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Voraussetzungen für Gewerbegründer bestehen und welche Unterlagen bei Antragstellung benötigt werden.

In Deutschland gibt es zwei Arten der Existenzgründung: In freien Berufen oder als Gewerbe. Bei einer Gewerbegründung, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde einen „Aufenthaltstitel zum Zweck der selbständigen Tätigkeit“. Um diesen zu bekommen, müssen Sie, neben allgemeinen Voraussetzungen, folgende Bedingungen erfüllen und am besten überzeugend in Ihrem Businessplan darstellen:

  • Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
  • Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
  • Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.

Bitte beachten Sie, dass das beantragte Visum dem tatsächlichen Zweck des Aufenthaltes entspricht. So ist mit einem Visum, das nur für einen Kurzaufenthalt ausgestellt worden ist, grundsätzlich kein Daueraufenthalt möglich. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Visum.

Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht sowie Familiennachzug helfen Ihnen gerne die Experten der „Hotline Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter und beraten kostenfrei auf Deutsch und Englisch.

Auf dem Weg zum eigenen Unternehmen müssen Sie sich mit vielen neuen Themen auseinandersetzen. Lassen Sie sich daher von Experten unterstützen. Hier erhalten Sie einen Überblick zu Beratungs- und Weiterbildungsangeboten. Besuchen Sie auch das „Gründerland Bayern“ Portal, um weitere Anlaufstellen zur Beratung vor Ort zu finden. Darüber hinaus gibt es auch eine Reihe von Förderprogrammen, die Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben unterstützen. Welche unterschiedlichen Förderprogramme es gibt, finden Sie auf „Make it in Germany“.

Darüber hinaus bietet das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie weitere Informationen zur Finanzierung und Förderung von jungen Unternehmen in Deutschland.

Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Alichniewicz
Kompetenzfeld Bildung, Zuwanderung und Innovation
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Februar 2019

Tipp der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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