Antwort
Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels erhält der zugezogene Ehegatte sofort das uneingeschränkte Recht, einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen, dies schließt ebenfalls eine selbstständige Tätigkeit mit ein. Lesen Sie mehr zum Ehegattennachzug zu einem Deutschen/einer Deutschen auf „Make it in Germany“: http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/leben/familiennachzug-nach-deutschland#ehegattennachzug-zu-eu-buerger
Bei weiteren Fragen zum Thema Visum und Aufenthaltsrecht helfen die Kolleginnen und Kollegen der Hotline „Arbeiten und Leben“ (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/ueber-das-portal/kontakt/hotline) in Deutschland gerne weiter: +49 30 1815 - 1111. Über die Hotline erhalten Sie eine persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch.
Darüber hinaus finden Sie unter der Rubrik „Existenzgründung“ (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung) weitere wichtige Informationen zu Beratungsangeboten, Finanzierung, Unternehmensstart etc., welche Ihnen beim Gründungsvorhaben in Deutschland behilflich sein könnten.
Wir wünschen Ihrem Mann viel Erfolg bei dem Vorhaben.
*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
April 2018
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