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Tunesische Staatsbürgerschaft: Gewerbe in Deutschland anmelden?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft und habe vor kurzem in Tunesien geheiratet - mein Ehemann hat die tunesische Staatsbürgerschaft und ist im Moment in Tunesien noch selbständig mit eigenem Unternehmen. Meine Frage wäre: Was benötigt er, um hier in Deutschland ein Gewerbe anzumelden? Braucht er ein extra Visum oder würde das Visum zur Familienzusammenführung reichen? Gelten für ihn besondere Regeln? Kann er die Produktion in Tunesien beibehalten und den Verkaufssitz mit Büro hier in Deutschland haben?

Antwort

Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels erhält der zugezogene Ehegatte sofort das uneingeschränkte Recht, einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen, dies schließt ebenfalls eine selbstständige Tätigkeit mit ein. Lesen Sie mehr zum Ehegattennachzug zu einem Deutschen/einer Deutschen auf „Make it in Germany“: http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/leben/familiennachzug-nach-deutschland#ehegattennachzug-zu-eu-buerger

Bei weiteren Fragen zum Thema Visum und Aufenthaltsrecht helfen die Kolleginnen und Kollegen der Hotline „Arbeiten und Leben“ (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/ueber-das-portal/kontakt/hotline) in Deutschland gerne weiter: +49 30 1815 - 1111. Über die Hotline erhalten Sie eine persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch.

Darüber hinaus finden Sie unter der Rubrik „Existenzgründung“ (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung) weitere wichtige Informationen zu Beratungsangeboten, Finanzierung, Unternehmensstart etc., welche Ihnen beim Gründungsvorhaben in Deutschland behilflich sein könnten.

Wir wünschen Ihrem Mann viel Erfolg bei dem Vorhaben.

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
April 2018

Tipps der Redaktion:

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