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Türkischer Student: selbständig in Deutschland?

Frage

Ich bin türkischer Student und habe in Teilzeit drei Jahre bei einem deutschen Autohersteller gearbeitet. Ich habe einen Status nach § 4 Abs. 5 beantragt und es wurde von der Ausländerbehörde festgestellt, dass ich einen Status nach § 4 Abs. 5 besitze. Im Zusatzblatt steht auch jetzt, dass ich nicht selbständig arbeiten darf. Ich habe jetzt ein Geschäftsmodell, das ich realisieren möchte. Habe ich eigentlich nicht ein Recht, eine selbständige Tätigkeit auszuüben?

Antwort

Da es sich hier bei Ihrer Anfrage um einen besonderen Status handelt (Assoziationsabkommen EWG/Türkei) bitten wir Sie, sich mit Ihrer Fragestellung an die zuständige Ausländerbehörde zu wenden oder über die Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“ beraten zu lassen.

Quelle: Justina Godesberg
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Oktober 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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