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Türkische Unternehmerfamilie: Umzug nach Deutschland?

Frage

Eine Familie mit Unternehmen aus dem Bereich Textilverkauf möchte aus der Türkei nach Deutschland auswandern, weil sie mit einem deutschen Unternehmer zusammen eine Firma gründen will und außerdem möchte die Familie, dann auch in Deutschland sich aufhalten, um in Deutschland leben zu können und gleichzeitig ihrem Geschäft nachgehen zu dürfen. Die Familie möchte jetzt wissen, wie Sie vorgehen muss. Und die wichtigste Frage ist, was muss die Familie aus der Türkei finanziell nachweisen oder bezahlen für den Aufenthalt und die Gründung einer Firma?

Antwort

Voraussetzungen, um selbständig zu arbeiten:
Bürgerinnen und Bürger aus sog. Drittstaaten, darunter auch die Türkei, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, um in Deutschland als Gründer zu leben und zu arbeiten. Um nach Deutschland einzureisen, benötigen diese daher ein Visum zum Zweck der selbständigen Tätigkeit. Dieses kann bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung am aktuellen Wohnsitz beantragt werden. Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Voraussetzungen für Gewerbegründer bestehen und welche Unterlagen bei Antragstellung benötigt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass das beantragte Visum dem tatsächlichen Zweck des Aufenthaltes entspricht. So ist mit einem Visum, das nur für einen Kurzaufenthalt ausgestellt worden ist, grundsätzlich kein Daueraufenthalt möglich. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Visum.

Darüber hinaus: In Deutschland gibt es zwei Arten der Existenzgründung: In freien Berufen oder als Gewerbegründung. Bei einer Gewerbegründung, muss bei der der zuständigen Behörde einen „Aufenthaltstitel zum Zweck der selbständigen Tätigkeit“ beantragt werden. Um diesen zu bekommen, müssen neben allgemeinen Voraussetzungen folgende Bedingungen erfüllt und am besten überzeugend in Ihrem Businessplan dargestellt werden:

- Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.

  • Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
  • Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.

Bitte beachten Sie, dass die obige Aufzählung nicht vollständig oder allgemeingültig sein muss, da sich die vorzulegenden Unterlagen immer aus den Besonderheiten des Einzelfalles ergeben. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen gerne die Experten der Hotline „Leben und Arbeiten“ in Deutschland weiter und berät kostenfrei auf Deutsch und Englisch.

* Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle:
Justina Godesberg
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Stand:
Februar 2020

Tipps der Redaktion:

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