Tschechische Staatsbürgerschaft: Nebenerwerbsgründung in Deutschland?
Frage
Ich komme aus Tschechien und arbeite Vollzeit in einer Firma. Ich würde gerne auch neben meinem Job ein kleines Unternehmen gründen und im Internet verkaufen. Ich würde gerne mal einige Informationen bekommen, was ich tun soll? Welche Anmeldungen bei Behörden soll ich machen?
Antwort
Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse eingehen oder nebenbei selbständig arbeiten. Sie sollten aber evtl. Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag bezüglich einer Nebentätigkeit überprüfen und sich gegebenenfalls das Einverständnis von Ihrem Arbeitgeber schriftlich geben lassen. Für weitere Fragen zu dieser Thematik können Sie gern das Infotelefon zum Arbeitsrecht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von Montag-Donnerstag von 08:00-20:00 Uhr unter 030 22 19 11 004 anrufen.
Zur Anzeigepflicht des Nebenerwerbs möchte ich sagen, dass es notwendig ist, jede selbständige Tätigkeit anzumelden. Da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, ist diese beim zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen.
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist zudem der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Diese wird anhand Ihrer Angaben prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Tätigkeit im Nebenerwerb handelt. Die Prüfung erfolgt individuell. Sollte aus sich der Krankenversicherung Ihr bestehendes Beschäftigungsverhältnis Vorrang haben, so verbleiben Sie in der Pflichtversicherung als Arbeitnehmer.
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.
Weiterführende Informationen zur Selbständigkeit im Nebenerwerb erhalten Sie auf der Internetseite unter www.existenzgruender.de (www).
Quelle:
Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2014
Hotline 030-340 60 65 60
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