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Student mit marokkanischer Staatsbürgerschaft: selbständig in Deutschland?

Frage

Ich bin Student aus einem Nicht-EU-Staat (Marokko) und ich möchte online Produkte entweder als gebraucht oder Neuzustand verkaufen? Darf ich das und unter welchen Bedingungen?

Antwort

Sie können als Student aus einem Drittstaat in Deutschland 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr ohne Zustimmung der zuständigen Behörde (Bundesagentur für Arbeit) arbeiten. Auch eine selbständige Tätigkeit während des Studiums ist aufenthaltsrechtlich möglich (§ 21 Absatz 6 Aufenthaltsgesetz), allerdings muss die Ausländerbehörde die selbständige Tätigkeit gesondert genehmigen. Die Arbeit darf vom Umfang her nicht den Erfolg des Studiums gefährden. Sie sollte sich deshalb in den zeitlichen Grenzen der Regeln für abhängige Beschäftigung halten. Wer einen Vollzeitbetrieb starten will, wird die Genehmigung nicht bekommen. (Quelle: BMI, BAMF, DAAD)

Weitere Informationen zu Arbeitsmöglichkeiten von ausländischen Studierenden finden Sie auf der Webseite der Universität Bonn.

Bei Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen auch gerne die Expertinnen und Experten der Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter.

Darüber hinaus gibt es auch eine Reihe von Förderprogrammen, die Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben unterstützen. Welche unterschiedlichen Förderprogramme es gibt finden Sie auf Make it in Germany".

Darüber hinaus bietet das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie weitere Informationen zur Finanzierung und Förderung von jungen Unternehmen in Deutschland.

Quelle:
Justina Godesberg
Kompetenzfeld Bildung, Zuwanderung und Innovation
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Stand:
Februar 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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