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Student aus Nicht-EU-Staat: selbständige Tätigkeit?

Frage

Ich bin Student und möchte Produkte auf eBay verkaufen, um Einkommen zu haben. Ich bin aus einem Nicht-EU-Staat. Ich habe den Aufenthaltstitel 16 Abs. 1. Kann ich privat Produkte kaufen und wieder verkaufen? Oder muss ich ein Unternehmen haben?

Antwort

Als Student eines Nicht-EU-Landes haben Sie die Möglichkeit eine selbständige Tätigkeit während des Studiums in Deutschland aufzunehmen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass die Ausländerbehörde zustimmen muss. D.h. Sie müssen Ihre selbständige Tätigkeit gesondert genehmigen lassen. Zudem gilt, dass der Erfolg Ihres Studiums durch Ihre selbständige Tätigkeit nicht gefährdet wird. Deshalb sollte Ihre selbständige Tätigkeit den zeitlichen Rahmen von 120 vollen oder 240 halben Tage im Jahr nicht überschreiten (dieselbe Regelung gilt bei einer abhängigen Beschäftigung während des Studiums in Deutschland). Weitere Informationen zur Ausübung einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit finden Sie auf „Make it in Germany“.

Weitere ausführliche Informationen zu den Arbeitsmöglichkeiten für ausländische Studierende erhalten Sie hier: www.uni-bonn.de

Quelle: Justina Alichniewicz / Sarah Berger
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

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