Antwort
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Wichtig ist, dass sich der Unternehmenssitz in Deutschland befindet, wie von Ihnen geplant. Eine Investitionsförderung erfolgt vornehmlich in Form von Darlehen.
Es gibt zum Beispiel von der KfW den ERP-Gründerkredit - StartGeld. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de (www) oder an der Hotline der KfW unter Tel. 0800-53 99 001.
Bei geringem Kapitalbedarf ist auch eine Förderung über den Mikrokreditfonds möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www).
Eine Förderung über die Agentur für Arbeit ist nur möglich, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch auf 150 Tage Arbeitslosengeld verfügen. Eine Förderung könnte dann mit dem Gründungszuschuss erfolgen. Die Förderung ist eine Ermessensleistung, dadurch trifft die Agentur für Arbeit die Entscheidung. Auf nachfolgender Internetseite finden Sie Informationen der Arbeitsagentur zum Gründungszuschuss (www).
Sollten Sie das Arbeitslosengeld II beziehen, wäre auch hier eine Förderung über das Jobcenter möglich. Die Fördermöglichkeiten nach dem SGB II sind auch Ermessensleistungen, so dass darüber dann das zuständige Jobcenter entscheidet:
www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content (www)
www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content (www)
Neben dem Bund bieten auch die einzelnen Bundesländer Förderprogramme an. Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Ich empfehle Ihnen eine Beratung bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer, da einzelne Gewerke aus dem Baubereich meisterpflichtig sind. Mit der Handwerkskammer können Sie klären, ob Ihr Vorhaben der Meisterpflicht unterliegt und ob Sie bzw. Ihr Vater die entsprechenden fachlichen Abschlüsse haben.
Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2013