Antwort
Staatsbürger, die nicht aus einem Land der Europäischen Union nach Deutschland einreisen wollen, um sich selbständig zu machen, müssen einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel zum Zweck der selbständigen Gewerbeausübung bei der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland stellen.
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es in Deutschland notwendig, jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung "auf Dauer angelegt" beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert. Ein einmaliger Kauf/Verkauf ist im o.a. Sinne demzufolge kein steuer- und anmeldepflichtiges Gewerbe.
Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben möchten, müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Es genügt eine formlose Anmeldung. Sie erhalten im Anschluss ebenfalls einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung".
Inwieweit ein Businessplan vorgelegt werden muss, klären Sie bitte mit der zuständigen Auslandsvertretung.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage
http://www.bamf.de/DE/Migration/Arbeiten/BuergerDrittstaat/Selbstaendige/selbstaendige-node.html
Die "Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland" umfasst ein Beratungsangebot zu Fragen der Zuwanderung und Integration für zugewanderte und zuwanderungsinteressierte Fachkräfte, Studierende und Auszubildende. Sie erhalten eine persönliche Beratung zu den Themen Einreise und Aufenthalt, Deutsch lernen, Arbeitssuche sowie Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Sie erreichen die Hotline unter der Telefonnummer: +49 30 1815-1111 von Montag - Freitag: 9:00 Uhr - 15.00 Uhr.
Quelle:
Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
September 2015
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