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Serbische Staatsbürgerschaft: Reinigungsunternehmen in Deutschland gründen?

Frage

Ich möchte gerne ein Reinigungsunternehmen gründen. Ich habe 15 Jahre an Erfahrung in der Reinigungsbranche in Serbien. Ich hätte gerne gewusst, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um in Deutschland ein Reinigungsunternehmen zu gründen.

Antwort

Make it in Germany“ stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.

Wenn Sie in Deutschland gründen möchten, gelten für Sie folgende Visa- und Einreiseformalitäten:
Bürgerinnen und Bürger aus sog. Drittstaaten, so auch Serbien, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, um in Deutschland als Gründer zu leben und zu arbeiten. Dies gilt auch, wenn Sie z.B. im Team gründen. Um nach Deutschland einzureisen, wird daher ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit benötigt. Dieses kann bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuellen Wohnsitz beantragt werden. Die Kontakte der Botschaften/Konsulate finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“. Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Voraussetzungen für Gewerbegründer bestehen und welche Unterlagen bei Antragstellung benötigt werden.

Bitte beachten Sie, dass das beantragte Visum dem tatsächlichen Zweck des Aufenthaltes entspricht. Allgemeine Visumsinformationen sowie Informationen zum Visum bei Gewerbegründung finden Sie auf „Make it in Germany“.

Das Prozedere ist dann i.d.R. wie folgt: Die Auslandsvertretung leitet den Visumsantrag an die Ausländerbehörde in Ihrem künftigen Wohnort in Deutschland weiter. Die Ausländerbehörde beteiligt weitere Behörden und Berufsvertretungen. In der Regel dauert die Bearbeitung zwei bis vier Monate. Auf dieser Grundlage entscheidet die Auslandsvertretung, ob ein Einreisevisum für Ihre geplante Tätigkeit erteilt werden kann. Das erteilte Einreisevisum ist üblicherweise für drei Monate gültig und muss in Deutschland bei der Ausländerbehörde in einen längerfristig gültigen Aufenthaltstitel umgewandelt werden.

Auf dem Weg zum eigenen Unternehmen müssen Sie sich mit vielen neuen Themen auseinandersetzen. Lassen Sie sich daher von Experten unterstützen. Hier erhalten Sie einen Überblick zu Beratungs- und Weiterbildungsangeboten. Es gibt auch eine Reihe von Förderprogrammen die Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben unterstützen. Welche unterschiedlichen Förderprogramme es gibt finden Sie auf "Make it in Germany".

Darüber hinaus bietet das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie weitere Informationen zur Finanzierung und Förderung von jungen Unternehmen in Deutschland.

Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany
Internet: www.make-it-in-germany.com
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Januar 2019

Tipp der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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