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Serbische Staatsbürgerschaft: Gewerbe in Deutschland anmelden?

Frage

Ich lebe in Serbien und bin selbständig mit einem Home-Office im Bereich Kundenservice/Sekretariatsservice für deutsche Unternehmen. Nun möchte ich auch in Deutschland ein Gewerbe gründen. Meine Unterlagen habe ich bereits bei der Botschaft eingereicht. Man sagte mir, ich könnte bereits ein Gewerbe anmelden ohne vorher den Aufenthaltstitel zu haben. Wie ist da die Vorgehensweise? Was muss ich beachten?

Antwort

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an einer Existenzgründung in Deutschland. Make it in Germany stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.

Voraussetzungen, um selbständig zu arbeiten:
Bürgerinnen und Bürger aus sog. Drittstaaten, darunter auch Serbien, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, um in Deutschland als Gründer zu leben und zu arbeiten. Um nach Deutschland einzureisen, benötigen diese daher ein Visum zum Zweck der selbständigen Tätigkeit. Dieses kann bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung am aktuellen Wohnsitz beantragt werden. Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Voraussetzungen für Gewerbegründer bestehen und welche Unterlagen bei Antragstellung benötigt werden.

Bitte beachten Sie, dass das beantragte Visum dem tatsächlichen Zweck des Aufenthaltes entspricht. So ist mit einem Visum, das nur für einen Kurzaufenthalt ausgestellt worden ist, grundsätzlich kein Daueraufenthalt möglich. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Visum.

Darüber hinaus: In Deutschland gibt es zwei Arten der Existenzgründung: In den freien Berufen oder als Gewerbegründung. Bei einer Gewerbegründung, muss bei der zuständigen Behörde ein „Aufenthaltstitel zum Zweck der selbständigen Tätigkeit“ beantragt werden. Um diesen zu bekommen, müssen neben allgemeinen Voraussetzungen folgende Bedingungen erfüllt und am besten überzeugend in Ihrem Businessplan dargestellt werden:

  • Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
  • Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
  • Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.

Bitte beachten Sie, dass die obige Aufzählung nicht vollständig oder allgemeingültig sein muss, da sich die vorzulegenden Unterlagen immer aus den Besonderheiten des Einzelfalles ergeben. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich. In der Regel werden bei der Gewerbeanmeldung Angaben zur Anschrift in Deutschland verlangt. Siehe hierzu auch der Artikel im BMWi-Existenzgründungsportal.

Gerne können Sie sich auch persönlich an die IQ Fachstelle wenden.

Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen gerne die Experten der Hotline Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter. Sie beraten kostenfrei auf Deutsch und Englisch.

Quelle: Justina Godesberg
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Januar 2020

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