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Russische Staatsbürgerschaft: freiberufliche Tätigkeit in Deutschland?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich komme aus Russland und bin momentan als Au-Pair in Deutschland. Mein Vertrag endet im Januar 2020. Ich habe mehrjährige Berufserfahrung als Übersetzerin in einer deutschen Firma und habe schon für andere Übersetzungsbüros in Russland als Freelancer gearbeitet. Ich möchte weiterhin in Deutschland als Freiberuflerin/Übersetzerin arbeiten. An wen soll ich mich zuerst wenden?

Antwort

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an einer Existenzgründung in Deutschland. „Make it in Germany“ stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Sie als russische Staatsbürgerin zur Ausübung der Selbständigkeit in Deutschland einen bestimmten Aufenthaltstitel benötigen. Dies kann entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) sein. Der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG wird in der Regel zugestimmt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
  • Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
  • Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.

Bitte kontaktieren Sie daher Ihre zuständige Behörde (Ausländerbehörde), ob ein Wechsel bzw. die Beantragung des Aufenthaltstitels möglich ist, falls Sie hauptsächlich eine selbständige Tätigkeit anstreben.

Sie können vorab auch zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht die Experten der Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“ kontaktieren. Diese helfen Ihnen gerne weiter - kostenfrei auf Deutsch und Englisch.

Bei den regionalen Welcome Center in Niedersachen finden Sie ebenfalls weitere Anlaufstellen, die Sie zum Thema Existenzgründung beraten.

* Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Godesberg
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Oktober 2019

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