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Russische Staatsbürgerschaft: GmbH-Gründung in Deutschland?

Frage

Welchen Aufenthaltstitel benötigt ein russischer Geschäftsmann, der in Deutschland eine GmbH gründen möchte?

Antwort

Make it in Germany stellt Interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung: http://www.make-it-in-germany.ru/

Für Ihre Visa- und Einreiseformalitäten beachten Sie bitte folgendes:
Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/ueber-das-portal/glossar?tx_rsmiig_glossary%5Baction%5D=show&tx_rsmiig_glossary%5Bterm%5D=53&cHash=0dada55be78d8fe6c7e05b4740a977a8), so auch aus Russland, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, um in Deutschland eine Existenz gründen zu können. Dies gilt auch, wenn Sie z.B. im Team gründen (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/wege-zum-eigenen-unternehmen#gruendung-im-team). Um nach Deutschland einzureisen, benötigen Sie daher zunächst ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/visum-zur-selbststaendigkeit#allgemeine-informationen-zum-visumprozess-fuer-buergerinnen-und-buerger-aus-anderen-staaten). Dieses können Sie bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuell gemeldeten Wohnsitz bzw. Ihrem Herkunftsland beantragen. Die Kontakte der Botschaften/Konsulate finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“ (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/visum/ansprechpartner-vor-ort). Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Voraussetzungen für Gewerbegründer bestehen und welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen: http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/visum-zur-selbststaendigkeit#voraussetzungen-zur-gewerbegruendung-durch-buergerinnen-und-buerger-aus-anderen-staaten

Bitte beachten Sie, dass Sie ein Visum beantragen, das dem tatsächlichen Zweck Ihres Aufenthaltes entspricht.

Die Auslandsvertretung leitet den Visumsantrag an die Ausländerbehörde in Ihrem künftigen Wohnort in Deutschland weiter. Die Ausländerbehörde beteiligt weitere Behörden und Berufsvertretungen. In der Regel dauert die Bearbeitung zwei bis vier Monate. Auf dieser Grundlage entscheidet die Auslandsvertretung, ob ein Einreisevisum für Ihre geplante Tätigkeit erteilt werden kann. Das erteilte Einreisevisum ist üblicherweise für drei Monate gültig und muss in Deutschland bei der Ausländerbehörde in einen längerfristig gültigen Aufenthaltstitel umgewandelt werden. Der Aufenthaltstitel zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt Sie, in Deutschland gewerblich oder freiberuflich zu gründen.

Darüber hinaus: Für konkrete Informationen zu den Gründungsformalitäten, der Finanzierung sowie der Rechtsformwahl, empfehlen wir Ihnen und auch Ihrem Partner, sich persönlich beraten zu lassen. In Deutschland gibt es viele öffentliche Beratungsstellen, die Ihnen bei der Existenzgründung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Adressen der regionalen sowie bundesweiten Beratungsstellen speziell für Gründerinnen und Gründer finden Sie auf dem Existenzgründungsportal (http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Entscheidung/Beratung/Beratung.html). Auch der Behördenwegweiser gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt (http://www.bmwi-wegweiser.de/suche/behoerden-finden/). Lesen Sie hier mehr: http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/beratung-und-weiterbildung

Source: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Februar 2018

Notice from the editor:

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