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Rumänische Staatsbürgerschaft: Kleingewerbe in Deutschland?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Mein rumänischer Schwiegervater mit Wohnsitz in Rumänien hat ein Unternehmen in Rumänien (Second-Hand-Waren-Laden) und möchte nun ein Gewerbe (Einzelunternehmen) in Deutschland anmelden. Er möchte hier in Deutschland Altkleider von privaten Leuten ankaufen, hier lagern und entweder weiterverkaufen oder nach Rumänien bringen, um seinen Second-Hand-Laden zu füllen. Wie sieht es mit den Steuern aus? Was macht hier Sinn? Kleingewerbe anmelden oder Reisegewerbe? Oder keines von beiden?

Antwort

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig, jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert. Ein einmaliger Kauf/Verkauf ist im o. a. Sinne demzufolge kein steuer- und anmeldepflichtiges Gewerbe.

Informationen zum Steuerrecht kann Ihnen das örtliche Finanzamt oder ein Steuerberater erteilen.

Vorab ein paar allgemeine Informationen:
Die Einkommensteuer richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Ihr Schwiegervater (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit dem Unternehmen in Deutschland erwirtschaften. Den Gewinn ermittelt man durch die Einnahme-Überschuss-Rechnung, die der Einkommensteuererklärung beilegt wird. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Die Höhe des Steuersatzes hängt von der Höhe des Einkommens ab.

Als Kleinunternehmer hat Ihr Schwiegervater zudem die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, wenn der Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und im Jahr zuvor nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt wurde. Gleichzeitig müssen jedoch alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellt werden. Folglich kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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