Antwort
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Investitionsförderung erfolgt hauptsächlich in Form von Darlehen. Die genauen Fördervoraussetzungen (wer gefördert werden kann, usw.) sind der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen. Nachfolgend stelle ich Ihnen zwei Fördermöglichkeiten dar:
Bei geringem Kapitalbedarf ist eine Förderung über den Mikrokreditfonds möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mein-mikrokredit.de.
Eine weitere Fördermöglichkeit für Investitionen und Betriebsausgaben ist der ERP-Gründerkredit - StartGeld von der KfW. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de (www) oder an der Hotline der KfW unter Tel. 0800-53 99 001.
Neben dem Bund bieten auch die einzelnen Bundesländer Förderprogramme an. Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Die EU finanziert Projekte und Maßnahmen in vielen Staaten und Regionen. Ihr Ziel ist es, die Entwicklung dieser Länder bzw. Regionen voranzutreiben und möglichst auch die Kooperation mit EU-Unternehmen zu fördern. Deutsche Unternehmen können unter Umständen an Programmen teilhaben, wenn sie die Modalitäten der Mittelvergabe beachten. An folgenden Ansprechpartner können Sie sich wenden:
IHK Nord - Arbeitsgemeinschaft norddeutscher Industrie- und Handelskammern
Vertretung bei der Europäischen Union
Avenue des Arts 19 A-D
1000 Brüssel
Belgien
Als Einstieg und zur Übersicht ist die folgende EU-Website zu empfehlen, die die bestehenden Programme, geordnet nach EU-Politikbereichen, präsentiert: http://ec.europa.eu (www).
Quelle:
Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2014