Antwort
Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse in Deutschland ein Geschäft zu eröffnen. Das Informationsportal „Make it in Germany“ stellt unter anderem für Gründerinnen und Gründer aus dem Ausland umfangreiche Informationen zur Gründung in Deutschland bereit: http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung
Um in Deutschland ein Touristenbüro zu gründen, müssen Sie einen Aufenthaltstitel, der Ihnen die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erlaubt, beantragen. Dies kann entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG.) sein. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG wird Ihnen zugestimmt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
- Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
- Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.
Auf „Make it in Germany“ finden Sie weitere Informationen zum Aufenthaltstitel für Existenzgründer (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/visum-zur-selbststaendigkeit#voraussetzungen-zur-gewerbegruendung-durch-buergerinnen-und-buerger-aus-anderen-staaten) als auch die Voraussetzungen zur Gewerbegründung durch Personen aus den sog. Drittstaaten. Da Sie bereits in Deutschland leben, können Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde ansprechen. Dort erfahren Sie auch, welche Dokumente Sie vorlegen müssen.
Für konkrete Informationen zum Thema Selbständigkeit, den Gründungsformalitäten, der Finanzierung sowie der Rechtsformwahl, empfehlen wir Ihnen, sich individuell beraten zu lassen. Auskünfte bietet z.B. die Industrie und Handelskammer in Ihrer Region.
Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.
*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Quelle: Michaelle Nintcheu
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Mai 2017
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