Navigation

Polnische Staatsbürgerschaft: Urlaub auf dem Bauernhof anbieten?

Frage

Ich plane den Umbau eines Bauernhofs und dann "Urlaub auf dem Bauernhof". Allerdings denke ich, dass in den ersten zwei Jahren keine Gewinne zu erwarten sind. Ich bin polnische Staatsbürgerin und lebe, arbeite angestellt (aber auch freiberuflich) in Deutschland. Muss ich ein Gewerbe in Polen dafür anmelden oder kann ich mein Ferienhaus nicht über Deutschland vermieten und vermarkten und Gewinne hier steuerlich abführen?

Antwort

Aus Ihrer Anfrage kann ich nicht erkennen, wo der Bauernhof sein wird - in Polen oder in Deutschland. Allgemein kann ich Ihnen mitteilen, dass innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten Niederlassungsfreiheit bzw. Gewerbefreiheit gilt. Damit können Bürger in allen Mitgliedsstaaten ein Unternehmen gründen.

Das Unternehmen ist in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Interessieren Sie sich für eine Gründung in Deutschland so können Sie sich zum Beispiel bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer beraten lassen (www.dihk.de/ihk-finder (www)).

Möchten Sie Ihr Unternehmen in Polen gründen, kann ich Ihnen zum Beispiel den Einheitlichen Ansprechpartner empfehlen. Informationen hierzu finden Sie im Portal 21 (www), einer Informationsplattform des Bundes zu Dienstleistungen in Europa.

Zu steuerrechtlichen Fragen, z.B. zur Einkommensteuerpflicht, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben