Antwort
Als rumänische Staatsbürgerin genießen Sie in Deutschland das Recht der Niederlassungsfreiheit. Für eine Existenzgründung ist daher weder ein Visum noch ein Aufenthaltstitel notwendig. In Deutschland gibt es zwei Arten eine Existenz zu gründen.
Entweder betreiben Sie ein Gewerbe oder Sie sind freiberuflich tätig. Dies können Sie sich nicht aussuchen, sondern hängt davon ab, welche Tätigkeit Sie ausüben. Je nachdem, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, hat das Auswirkungen auf die Formalitäten sowie auf die mögliche Rechtsform Ihres Unternehmens.
Für konkrete Informationen zum Thema Selbständigkeit im Handwerk, den Gründungsformalitäten sowie der Rechtsformwahl, empfehlen wir Ihnen, sich individuell beraten zu lassen. Auskünfte sowie persönliche Beratung bietet z.B. die zuständige Handwerkskammer Mannheim Rhein-Necker-Odenwald.
Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
August 2016
Tipps der Redaktion: