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Permanent-Make-up-Studio: erste Gründungsschritte?

Frage

Ich möchte ein Permanent-Make-up-Studio öffnen. Ich möchte erwähnen, dass ich ein Geschäft seit 2009 ein Beauty-Studio in Rumänien laufen hatte und nun wegen einer Verlagerung ich meine Tätigkeit hier etablieren wieder will. In Rumänien habe ich als professionelle Person gearbeitet. Wie raten Sie mir die Arbeit hier zu beginnen? Ich habe gelesen in dem Gesetz, dass es hilfreich wäre als Freiberuflerin oder Teilzeitselbständige.

Antwort

Als rumänische Staatsbürgerin genießen Sie in Deutschland das Recht der Niederlassungsfreiheit. Für eine Existenzgründung ist daher weder ein Visum noch ein Aufenthaltstitel notwendig. In Deutschland gibt es zwei Arten eine Existenz zu gründen.

Entweder betreiben Sie ein Gewerbe oder Sie sind freiberuflich tätig. Dies können Sie sich nicht aussuchen, sondern hängt davon ab, welche Tätigkeit Sie ausüben. Je nachdem, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, hat das Auswirkungen auf die Formalitäten sowie auf die mögliche Rechtsform Ihres Unternehmens.

Für konkrete Informationen zum Thema Selbständigkeit im Handwerk, den Gründungsformalitäten sowie der Rechtsformwahl, empfehlen wir Ihnen, sich individuell beraten zu lassen. Auskünfte sowie persönliche Beratung bietet z.B. die zuständige Handwerkskammer Mannheim Rhein-Necker-Odenwald.

Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
August 2016

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