Antwort
Da Ihr Geschäftspartner nicht in Deutschland leben wird, wird er auch keinen Aufenthaltstitel benötigen. Sie sollten sich vorab jedoch über das Haftungsrisiko und die Rechtsformwahl informieren, wenn Sie mit einem Partner im Ausland gründen: http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Rechtsformen/inhalt.html
Das BMWi-Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung informiert über Förderprogramme für Existenzgründerinnen und -gründer und für kleine und mittelständische Unternehmen sowie weitere Hilfen (z.B. Erstellung Businessplan, Anmeldungen und Genehmigungen, Finanzierung, soziale Absicherung). Darüber hinaus können Informationen zum Handwerks- und Gewerberecht sowie zu Beratungs- und Coachingangeboten abgerufen werden.
Telefon: (0 30) 340 60 65 60, Montag - Donnerstag 8:00 bis 20:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Ihr Partner kann sich ebenfalls auf der Seite von IXPOS informieren (https://www.ixpos.de/IXPOS/Navigation/EN/your-business-in-germany.html), ggf. gibt auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika / Southern African German Chamber of Commerce and Industry weitere Auskunft zum Auslandsgeschäft (http://www.germanchamber.co.za bzw. http://suedafrika.ahk.de).
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei dem Vorhaben.
*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
April 2018
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