Antwort
Grundsätzlich gilt: Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten (Pakistan), brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, um in Deutschland eine Existenz gründen zu können. Dies gilt auch, wenn Sie z.B. im Team gründen: www.make-it-in-germany.com
Um nach Deutschland einzureisen, benötigen Sie daher ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit. Dieses können Sie bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Pakistan beantragen. Die Kontakte der Botschaft finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“. Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Unterlagen er für die Antragstellung benötigt. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Visum beantragen, das dem tatsächlichen Zweck Ihres Aufenthaltes entspricht. So ist mit einem Visum, das nur für einen Kurzaufenthalt (z.B. als Tourist) ausgestellt worden ist, grundsätzlich kein Daueraufenthalt möglich.
Für gewöhnlich leitet dann die Auslandsvertretung den Visumsantrag an die Ausländerbehörde Ihres künftigen Wohnortes in Deutschland weiter. Die Ausländerbehörde beteiligt weitere Behörden und Berufsvertretungen. In der Regel dauert die Bearbeitung zwei bis vier Monate. Auf dieser Grundlage entscheidet die Auslandsvertretung, ob ein Einreisevisum für die geplante Tätigkeit erteilt werden kann. Das erteilte Einreisevisum ist üblicherweise für drei Monate gültig und muss in Deutschland bei der Ausländerbehörde in einen längerfristig gültigen Aufenthaltstitel umgewandelt werden.
Auf „Make it in Germany“ finden Sie zur ersten Orientierung sowohl allgemeine Informationen zum Visumsprozess für Existenzgründer als auch die Voraussetzungen zur Gewerbegründung durch Personen aus sog. Drittstaaten.
Bei weiteren Fragen zum Thema Visum und Einreise helfen die Kolleginnen und Kollegen der Hotline „Arbeiten und Leben“ in Deutschland gerne weiter: +49 30 1815 – 1111. Über die Hotline erhalten Sie eine persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch: www.make-it-in-germany.com
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.
*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Quelle: Justina Alichniewicz
Economist
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Juli 2017
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