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Pakistanische Staatsbürgerschaft: Personengesellschaft gründen?

Frage

Ich komme aus Pakistan und arbeite bei einer Bank. Ich interessiere mich dafür, ein Unternehmen in Deutschland zu gründen mit einigen Freunden. Ich würde gern wissen, ob es möglich für mich wäre als Ausländer eine Personengesellschaft zu eröffnen.

Antwort

Im deutschen Gesetz in den §§ 705 ff BGB ist nicht vorgeschrieben, dass die Gesellschafter einer deutschen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts deutsche Staatsbürger sein müssen. Eine deutsche GbR liegt allerdings nur dann vor, wenn diese aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen würde, in Deutschland ihren Sitz haben würde und in Deutschland ihre Verwaltungs- und Geschäftstätigkeit durchführen würde.

Als Mindestvoraussetzung müssten Sie als pakistanischer Ausländer in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Beschäftigung haben.

Es kommt auch auf die Branche an, in welcher Sie tätig sein wollen. Es muss geprüft werden, welche branchenspezifischen Erlaubnisse nach dem deutschen Recht erforderlich sein werden und ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.

Zu klären wird auch sein, ob Sie neben Ihrer Angestelltentätigkeit sonstige Tätigkeiten, insbesondere gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten parallel ausüben dürfen und in welcher Weise Ihre weiteren Einkünfte aus der deutschen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts dann versteuert werden.

Am Besten wäre es, wenn Sie eine auf deutsches und auf pakistanisches Recht spezialisierte Anwaltskanzlei über alle konkreten Einzelheiten Ihrer geplanten Geschäftsidee informieren und mit einer Detailrechtsprüfung nach dem deutschen und dem pakistanischen Recht beauftragen, damit alle rechtlichen und steuerlichen Vorschriften aus beiden Ländern beachtet werden.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Juli 2017

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