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Österreichische Staatsbürgerschaft: Unternehmensnachfolge in Deutschland?

Frage

Ich bin Österreicher und möchte mich in Deutschland selbständig machen. Ich plane den Kauf der Anlagen/Waren einer Eisdiele, die schon ein Jahr lang in Betrieb ist und übernehme auch den Mietvertrag und evtl. das Personal. Ich steige bei einem Franchise-Partner als Franchisenehmer ein und das Konzept wird leicht verändert. Fragen: Wenn ich das Inventar kaufe und den Mietvertrag übernehme, aber das Konzept abändere, ist dies eine Firmennachfolge oder eine Existenzgründung? Hat das eine oder andere Vor-/Nachteile bei der Kreditsuche von ca. 110.000 Euro (EK in bar 30.000 Euro)? Darf ich den Kredit für gebrauchte Anlagen verwenden? Ich wohne noch in Österreich - wo beginne ich mit dem Förderkreditansuchen in Deutschland? Ich habe ein Bankkonto bei einer deutschen Bank. Wie stehen die Chancen einen Kredit zu erhalten (bin momentan arbeitslos)? Schufa-Auskunft von Deutschland und Österreich sind tadellos.

Antwort

Grundsätzlich können Sie als Österreicher ohne Einschränkung die in Deutschland vorhandenen Förderprogramme nutzen - solange die Existenzgründung in Deutschland erfolgt. Selbst ganz gezielt recherchieren, können Sie in der Förderdatenbank des BMWi: www.foerderdatenbank.de

Zu Ihren weiteren Fragen: Auch eine Unternehmensnachfolge ist eine Form der Existenzgründung - das sind weder ein Vor- noch ein Nachteil bei der nötigen Finanzierung. Auch der Kauf gebrauchter Sachanlagen kann mit Förderkrediten finanziert werden. Wichtig ist natürlich ein entsprechender Kaufvertrag als Nachweis - mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Als Kontoinhaber bei der Deutschen Bank können Sie unproblematisch zur Niederlassung dieses Institutes in Stuttgart gehen, das ist - als Hausbank - im Normalfall Ihre erste Anlaufadresse.

Etwas anderes sind natürlich die Fragen, die sich aus Ihrer Beschreibung des Vorhabens ergeben: Warum hat der Betreiber der Eisdiele schon nach einem Jahr wieder aufgegeben? Gibt es da ein Standort-Problem? Sie wollen ja in den Mietvertrag einsteigen - bitte prüfen Sie das alles sehr gründlich. Außerdem: Wie lange läuft dieser Mietvertrag? Wie lange wollen / müssen Sie sich da binden? Sind Ihnen die Konsequenzen klar, wenn ein gewerblicher Mietvertrag schon zum Start evtl. über viele Jahre abgeschlossen wird? Und warum fängt der Franchise-Geber an, sein Konzept zu verändern? Bitte klären Sie bei dem vorherigen Betreiber, welche Probleme er hatte und warum er aufgegeben hat. Und bitte schauen Sie sich hier im Forum auch einmal alle Fragen und Antworten zum Einstieg in ein Franchise-Konzept ganz allgemein an!

Und schließlich: Bitte versuchen Sie die Übernahme dieses Objektes nicht so zu gestalten, dass es ein „Betriebsübergang“ nach § BGB 613a wird - dazu gehört dann auch die komplette Übernahme aller Mitarbeiter. Damit sind allerdings auch Haftungsfragen verbunden. Ich empfehle hierzu unbedingt eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Sie können ganz sicher davon ausgehen, dass jede Bank bei einer Kredit-Anfrage diese Fragen, wie vorab skizziert, stellen wird! Sie sollten wegen der komplexen Situation daher generell die Unterstützung durch einen qualifizierten Unternehmensberater suchen.

Quelle: Achim Brueser
Unternehmensberater CMC/BDU
April 2016

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