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Niederlassungserlaubnis: Start-up gründen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin in Deutschland absolvierte „young professional“ und arbeite hier. Ich habe eine Niederlassungserlaubnis, die sagt „Erwerbstätigkeit gestattet“. Kann ich als Ausländer mit Niederlassungserlaubnis ein Start-up neben meinem Vollzeitjob gründen? Ich möchte eine UG gründen.

Antwort

Mit einer Niederlassungserlaubnis können Sie in Deutschland ohne Einschränkung erwerbstätig sein. Dies beinhaltet auch die Gründung eines Start-ups. Näheres zur Niederlassungserlaubnis erhalten Sie auf „Make it in Germany“ ebenso wie zahlreiche Informationen zur Existenzgründung.

Bei weiteren Fragen zum Thema Aufenthaltsrecht helfen die Kolleginnen und Kollegen der Hotline „Arbeiten und Leben“ in Deutschland gerne weiter: +49 30 1815-1111. Über die Hotline erhalten Sie eine persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Unternehmen in Deutschland.

Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Juli 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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