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Mitgesellschafter mit chinesischer Staatsbürgerschaft: aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen?

Frage

Wir wollen eine GmbH gründen, in der sich ein Chinese als Mitgesellschafter und Kapitalgeber beteiligen will. Was bedeutet das für die Aufenthaltsgenehmigungen in Deutschland? Wie lange darf er anwesend sein und was müssen wir beachten? Wo können wir uns informieren?

Antwort

Abhängig davon, wo Sie Ihr Vorhaben realisieren möchten, ist die lokale Industrie- und Handelskammer (IHK) in der Region Ihrer Wahl der erste Ansprechpartner für Sie. Um die für Sie zuständige IHK zu finden, folgen Sie bitte dem Link: www.dihk.de

Hinsichtlich Ihrer visumspezifischen Fragen, kontaktieren Sie bitte die lokale Ausländerbehörde.

Bevor Sie Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen, sollten Sie einen Businessplan erstellen. Relevante Informationen zum Businessplan werden unter folgendem Link angeboten: www.existenzgruender.de.

Informationen über Deutschland als Investitionsstandort und relevante Regularien bei Existenzgründung können Sie dem Online-Investorenleitfaden entnehmen: www.gtai.de

Quelle: Germany Trade & Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Headquarters
April 2016

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