Navigation

Mazedonischer Staatsbürger: Gründung in Deutschland?

Frage

Ich habe vor, demnächst ein Restaurant zu eröffnen. Das Restaurant soll zu 50% von mir und zu 50% von meinem Schwiegervater (lebt in Mazedonien) finanziert werden. Ist es möglich, dass mein Schwiegervater zusammen mit mir das Restaurant eröffnet, obwohl er noch nie in Deutschland gelebt hat? Wie sieht es hier aus mit der Arbeitserlaubnis? Darf er hier leben? Wäre es möglich das Restaurant auf beide Namen laufen zu lassen?

Antwort

Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse in Deutschland ein Geschäft zu eröffnen. Das Informationsportal „Make it in Germany“ stellt unter anderem für Gründerinnen und Gründer aus dem Ausland umfangreiche Informationen zur Gründung in Deutschland bereit.

Ihr Schwiegervater kann mit Ihnen als Partner in Deutschland ein Geschäft gründen, braucht jedoch als mazedonischer Staatsbürger eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in Deutschland.

Um nach Deutschland einzureisen, wird daher ein Visum zum Zweck der selbständigen Tätigkeit benötigt. Dieses kann Ihr Vater bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Mazedonien beantragen. Die Kontakte der Ansprechpartner finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“.

Am besten informiert sich Ihr Vater direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Unterlagen er für die Antragstellung benötigt. Auf „Make it in Germany“ finden Sie zur ersten Orientierung sowohl allgemeine Informationen zum Visumsprozess für Existenzgründer als auch die Voraussetzungen zur Gewerbegründung durch Personen aus den sog. Drittstaaten.

Die Auslandsvertretung leitet den Visumsantrag an die Ausländerbehörde des künftigen Wohnortes in Deutschland weiter. Die Ausländerbehörde beteiligt weitere Behörden und Berufsvertretungen. In der Regel dauert die Bearbeitung zwei bis vier Monate. Auf dieser Grundlage entscheidet die Auslandsvertretung, ob ein Einreisevisum für die geplante Tätigkeit erteilt werden kann. Das erteilte Einreisevisum ist üblicherweise für drei Monate gültig und muss in Deutschland bei der Ausländerbehörde in einen längerfristig gültigen Aufenthaltstitel umgewandelt werden.

Bei weiteren Fragen zum Thema Visum und Einreise helfen die Kolleginnen und Kollegen der Hotline „Arbeiten und Leben“ in Deutschland gerne weiter: Tel. +49 30 1815 - 1111. Über die Hotline erhalten Sie eine persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch.

Für konkrete Informationen zum Thema Selbständigkeit im Gastgewerbe, den Gründungsformalitäten, der Finanzierung sowie der Rechtsformwahl, empfehlen wir Ihnen, sich individuell beraten zu lassen. Auskünfte bietet z.B. der Deutsche Hotel und Gaststättenverband, welcher auch regional vertreten ist: www.dehoga-bundesverband.de.

Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Dezember 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben