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Marokkanische Staatsbürgerschaft: selbständiger Krankenpfleger in Deutschland?

Frage

Ich bin habe die deutsche Erlaubnis als Krankenpfleger in Deutschland tätig zu sein. Ich habe keine Aufenthaltserlaubnis. Ich möchte gern als selbständiger Krankenpfleger in Deutschland arbeiten. Die deutsche Sprache ist kein Problem - ich habe Germanistik studiert. Können Sie mir bitte sagen, womit ich anfangen soll?

Antwort

Das Informationsportal „Make it in Germany“ stellt unter anderem für Gründer aus dem Ausland umfangreiche Informationen zur Existenzgründung in Deutschland bereit.

Als marokkanischer Staatsbürger benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, um in Deutschland gründen zu können. Um nach Deutschland einzureisen, wird daher ein Visum zum Zweck der selbständigen Tätigkeit benötigt. Dieses kann bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Marokko beantragt werden. Die Kontakte der Ansprechpartner finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“. Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Unterlagen für eine Antragstellung benötigt werden. Allgemeine Hinweise zum Visumsprozess für Existenzgründer finden Sie auch auf „Make it in Germany“.

In Deutschland gibt es zwei Arten der Existenzgründung: In freien Berufen oder als Gewerbegründung. Je nachdem ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sein werden, gelten unterschiedliche Voraussetzungen zur Erlangung eines Aufenthaltstitels. Welche dies sind erfahren Sie hier:

Der Prozess erfolgt in der Regal so: Die Auslandsvertretung leitet den Visumsantrag an die Ausländerbehörde im künftigen Wohnort in Deutschland weiter. Die Ausländerbehörde beteiligt weitere Behörden und Berufsvertretungen. In der Regel dauert die Bearbeitung zwei bis vier Monate. Auf dieser Grundlage entscheidet die Auslandsvertretung, ob ein Einreisevisum für Ihre geplante Tätigkeit erteilt werden kann. Das erteilte Einreisevisum ist üblicherweise für drei Monate gültig und muss in Deutschland bei der Ausländerbehörde in einen längerfristig gültigen Aufenthaltstitel umgewandelt werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Visum beantragt werden muss, welches dem tatsächlichen Zweck des Aufenthaltes entspricht. Nur dann ist eine reibungslose Verlängerung bzw. Umschreibung des Visums durch die am deutschen Wohnort zuständige Ausländerbehörde möglich. So ist mit einem Visum, das nur für einen Kurzaufenthalt ausgestellt worden ist (z.B. Touristenvisum), grundsätzlich kein Daueraufenthalt möglich.

Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht sowie Familiennachzug helfen Ihnen gerne die Experten der Hotline Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter.

Zu Berufsausübung:
Wenn Sie als Krankenpfleger in Deutschland arbeiten möchten, so ist die Feststellung der Gleichwertigkeit eine zwingende Voraussetzung dafür, dass Sie diesen den Beruf in Deutschland ausüben können. Ein Antrag auf eine Gleichwertigkeitsprüfung kann nur gestellt werden, wenn ein im Ausland erworbener Berufsabschluss vorliegt. Un- oder angelernte Personen ohne einen formalen Berufsabschluss können keinen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation stellen. (Quelle: Anerkennung in Deutschland). Die zuständige Stelle für das Anerkennungsverfahren finden Sie mit dem Anerkennungs-Finder auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.

Noch ein Hinweis: Als examinierter und anerkannter Krankenpfleger besteht für Sie auch die Möglichkeit über ein konkretes Jobangebot nach Deutschland zu kommen. Unterstützung bei der Jobsuche bietet das Virtuelle Welcome Center der Bundesagentur für Arbeit. Dieses können Sie über Chat oder folgende E-Mail Adresse erreichen: make-it-in-germany@arbeitsagentur.de. Weitere Informationen zum Visum für die Arbeitsaufnahme finden Sie auf „Make it in Germany“.

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Alichniewicz
Kompetenzfeld Bildung, Zuwanderung und Innovation
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Dezember 2018

Tipp der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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