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Kroatische Staatsbürgerschaft: Restaurant in Deutschland übernehmen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Mein Plan ist es, ein Restaurant, das vor einem Monat geschlossen hat, zu übernehmen. Ich komme aus Kroatien, bin beruflich Hotelfachmann und habe 15 Jahre Erfahrung im Gastronomie-Bereich. Meine Frage an Sie wäre, wo ich als Ausländer starten soll, um ein Unternehmen in Deutschland zu gründen. Ist es besser ein Einzelunternehmen oder eine AG zu gründen? An wen soll ich mich wenden und welche Unterlagen und Erlaubnisse muss ich machen? Welche Kosten kommen auf mich zu?

Antwort

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Existenzgründung in Deutschland. Make it in Germany stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.

Damit Sie hier ein Unternehmen gründen können, brauchen Sie als Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit oder eine Niederlassungserlaubnis. Falls Sie bereits in Deutschland leben, können Sie die entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei Ihrer Ausländerbehörde beantragen.

Wenn der Aufenthaltsstatus geklärt ist, können Sie sich um die Gründung Ihres Unternehmens kümmern. Lesen Sie auf Make it in Germany, was Sie alles beachten sollten.

Um ein Restaurant in Deutschland zu eröffnen, benötigen Sie sicherlich einen Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Da die Bewältigung der Bürokratie etwas Zeit und Kosten verursachen wird, sollten Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Industrie- Handelskammer (IHK) in Ihrem Wohnort informieren und die Gründungsberatung in Anspruch nehmen.

Bei weiteren individuellen Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen gerne die Experten der Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter - kostenfrei auf Deutsch und Englisch.

Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

* Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Michaelle Nintcheu
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
September 2019

Tipps der Redaktion:

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