Antwort
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Existenzgründung in Deutschland. „Make it in Germany“ stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.
Damit Sie hier ein Unternehmen gründen können, brauchen Sie als Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit oder eine Niederlassungserlaubnis. Falls Sie bereits in Deutschland leben, können Sie die entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei Ihrer Ausländerbehörde beantragen.
Wenn der Aufenthaltsstatus geklärt ist, können Sie sich um die Gründung Ihres Unternehmens kümmern. Lesen Sie auf „Make it in Germany“, was Sie alles beachten sollten.
Um ein Restaurant in Deutschland zu eröffnen, benötigen Sie sicherlich einen Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Da die Bewältigung der Bürokratie etwas Zeit und Kosten verursachen wird, sollten Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Industrie- Handelskammer (IHK) in Ihrem Wohnort informieren und die Gründungsberatung in Anspruch nehmen.
Bei weiteren individuellen Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen gerne die Experten der Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter - kostenfrei auf Deutsch und Englisch.
Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!
* Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Quelle: Michaelle Nintcheu
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
September 2019
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