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Kroatische Staatsbürgerschaft: Reisegewerbe in Deutschland anmelden?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Kann ich als EU-Staatsangehöriger aus Kroatien in Deutschland ein Reisegewerbe eröffnen als Musiker und bekomme ich dann eine Arbeitserlaubnis für die Tätigkeit? Was muss ich von den Dokumenten mitbringen? Ich bin in Deutschland geboren und habe sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.

Antwort

Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten gilt "Freizügigkeit" und "Gewerbefreiheit". EU-Bürger dürfen daher in allen Mitgliedstaaten ein Unternehmen gründen. Sie sind verpflichtet sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden.

Je nach Art der selbständigen Tätigkeit wird zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit unterschieden. Eine künstlerische Tätigkeit ist nach dem Einkommensteuergesetz eine freiberufliche Tätigkeit. Eine freiberufliche Tätigkeit melden Sie beim Finanzamt an. Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung benötigen, sollten Sie bitte beim örtlichen Finanzamt erfragen.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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