Antwort
Bürgerinnen und Bürger aus sog. Drittstaaten, darunter auch Kosovo, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, um in Deutschland als Gründer zu leben und zu arbeiten. Um nach Deutschland einzureisen, benötigen Sie daher ein Visum zum Zweck der selbständigen Tätigkeit. Dieses kann bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuellen Wohnsitz beantragt werden. Die Kontakte der Botschaften/Konsulate finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“.
Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Voraussetzungen für Gewerbegründer bestehen und welche Unterlagen bei Antragstellung benötigt werden.
In Deutschland gibt es zwei Arten der Existenzgründung: In freien Berufen oder als Gewerbegründung. Bei einer Gewerbegründung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde einen „Aufenthaltstitel zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit“. Um diesen zu bekommen, müssen Sie, neben allgemeinen Voraussetzungen, folgende Bedingungen erfüllen und am besten überzeugend in Ihrem Businessplan darstellen:
- Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
- Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
- Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.
Bitte beachten Sie, dass das beantragte Visum dem tatsächlichen Zweck des Aufenthaltes entspricht. So ist mit einem Visum, das nur für einen Kurzaufenthalt ausgestellt worden ist, grundsätzlich kein Daueraufenthalt möglich. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Visum.
Informationen zum Gründen in Deutschland finden Sie ebenfalls auf der Seite der IQ Fachstelle.
Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen gerne die Experten der „Hotline Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter und berät kostenfrei auf Deutsch und Englisch.
Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!
* Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
August 2019
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