Antwort
Das Informationsportal „Make it in Germany“ stellt unter anderem für Gründer aus dem Ausland umfangreiche Informationen zur Existenzgründung in Deutschland bereit: http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung
Wenn Drittstaatsangehörige ihren Wohnsitz in Deutschland haben und sie in Deutschland eine Existenz gründen möchten, können sie mit einer Reihe von Förderprogrammen bei ihrem Gründungsvorhaben unterstützt werden. In der Regel handelt es sich dabei um öffentliche Förderdarlehen, die ihnen zum Beispiel günstigere Konditionen bezüglich der Zinsen, Laufzeiten oder der Tilgung anbieten. Welche unterschiedlichen Förderprogramme es gibt finden Sie auf „Make it in Germany“ unter http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/finanzierung-und-foerderung#foerderprogramme.
Darüber hinaus bietet das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie weitere Informationen zur Finanzierung und Förderung von jungen Unternehmen in Deutschland: http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Finanzierung/inhalt.html
Informationen zu weiteren Beratungsangeboten (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/beratung-und-weiterbildung) sowie dem Unternehmensstart (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/der-start-ihres-unternehmens) finden Sie ebenfalls auf „Make it in Germany“. Wenn Sie ihn Berlin ansässig sind, so können Sie auch eine der vielen Anlaufstellen vor Ort aufsuchen, die Sie auf diesen Portalen finden: “Gründen in Berlin“ (http://www.gruenden-in-berlin.de/), IHK Berlin (https://www.ihk-berlin.de/Service-und-Beratung/Existenzgruendung/Orientierungsphase/Einstiegsberatung/2264180), Hauptstadtportal Berlin (https://www.berlin.de/wirtschaft/gruenden/).
Bitte beachten Sie, dass koreanische Staatsbürger zur Ausübung der Selbstständigkeit in Deutschland einen bestimmten Aufenthaltstitel (https://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/visum/arten-von-visa#visum-zur-selbststaendigkeit) benötigen. Bitte kontaktieren Sie daher Ihre zuständige Behörde (Ausländerbehörde), ob ein Wechsel bzw. die Beantragung des Aufenthaltstitels möglich ist.
Bei weiteren Fragen zum Thema Visum und Aufenthaltsrecht helfen die Kolleginnen und Kollegen der Hotline „Arbeiten und Leben“ (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/ueber-das-portal/kontakt/hotline) in Deutschland gerne weiter: +49 30 1815 - 1111. Über die Hotline erhalten Sie eine persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und wünschen viel Erfolg bei der Unternehmensgründung in Deutschland.
*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Mai 2018
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