Antwort
Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse in Deutschland ein Start-up zu gründen. Das Informationsportal „Make it in Germany“ stellt unter anderem für Gründer aus dem Ausland umfangreiche Informationen zur Existenzgründung in Deutschland bereit: www.make-it-in-germany.com
Vor dem Unternehmensstart müssen Sie Ihre geplante Tätigkeit anmelden. Das machen Sie beim Gewerbe- oder Finanzamt – je nachdem, ob Sie gewerblich oder freiberuflich arbeiten werden (www.make-it-in-germany.com). Für manche Berufe müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind. EU-Bürginnen und -Bürger, die in Deutschland leben, können dafür in der Regel ein „Europäisches Führungszeugnis“ beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts beantragen (www.make-it-in-germany.com). Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, müssen Sie einen vergleichbaren Nachweis der dort zuständigen Behörden einholen.
Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch, wenn Sie sich als Gewerbetreibender oder Freiberufler allein selbständig machen. Dafür brauchen Sie einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland. Ausführliche Information zum Einzelunternehmen und Steuern finden Sie hier.
Weitere Formalitäten, die Sie mit dem Start eines Unternehmens beachten sollten, erklären wir an dieser Stelle: www.make-it-in-germany.com. Das Unternehmensportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie weitere Informationen zur Finanzierung und Förderung von jungen Unternehmen in Deutschland.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Unternehmen in Deutschland.
Quelle: Aiste Schiwy
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
März 2017
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