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Keine Aufenthaltserlaubnis: UG gründen?

Frage

Ich komme aus Bosnien und Herzegowina. Kann ich in Deutschland ein Unternehmen (UG) anmelden (ohne Aufenthaltserlaubnis), einfach auf der Adresse bei meiner Freundin, wo ich zu Besuch bin?

Antwort

Für Ihre Visa- und Einreiseformalitäten beachten Sie bitte folgendes:
Bürgerinnen und Bürger aus sog. Drittstaaten (u.a. auch Bosnien und Herzegowina) brauchen eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland eine Existenz gründen zu können. Um nach Deutschland einzureisen, benötigen Sie daher ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit. Dieses können Sie bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuell gemeldeten Wohnsitz bzw. Ihrem Herkunftsland beantragen. Die Kontakte der Botschaften/Konsulate finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“. Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Voraussetzungen zur Existenzgründung bestehen und welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Visum beantragen, das dem tatsächlichen Zweck Ihres Aufenthaltes entspricht. Unterstützung leisten eventuell auch deutsche Auslandshandelskammern und Wirtschaftsvereinigungen. Nur dann ist eine reibungslose Verlängerung bzw. Umschreibung Ihres Visums durch die für Ihren deutschen Wohnort zuständige Ausländerbehörde möglich. So ist mit einem Visum, das nur für einen Kurzaufenthalt (z.B. Touristenvisum) ausgestellt worden ist, grundsätzlich kein Daueraufenthalt möglich.

Bitte beachten Sie auch, dass bei einer Existenzgründung in manchen Berufen die Qualifikation durch entsprechende Abschlüsse vorgewiesen werden muss. Weitere Informationen zum Thema Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen finden Sie auf der Website Anerkennung in Deutschland.

Bei weiteren Fragen zum Thema Visum und Aufenthaltsrecht helfen die Kolleginnen und Kollegen der Hotline „Arbeiten und Leben“ in Deutschland gerne weiter: +49 30 1815 - 1111. Über die Hotline erhalten Sie eine persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Unternehmen in Deutschland.

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Juni 2018

Tipps der Redaktion:

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