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Japanische Staatsbürgerschaft: Gründung in Deutschland?

Frage

Ich bin Japaner und möchte in Deutschland ein neues Produkt entwickeln (Lebensmittel). Ich weiß nicht, auf was ich mich vorbereiten soll (zum Beispiel Visum). Wo kann man Unterstützung für die Produktentwicklung finden? Ich möchte in Deutschland eine GmbH gründen. Könnten Sie mir Tipps geben?

Antwort

Als japanischer Staatsbürger benötigen Sie für Ihre Einreise nach Deutschland kein Einreisevisum. Zur Ausübung der Selbstständigkeit in Deutschland benötigen Sie jedoch einen bestimmten Aufenthaltstitel.

Sobald Sie also in Deutschland sind, müssen Sie vor Ort innerhalb von drei Monaten den entsprechenden Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen. Um diesen Aufenthaltstitel zu bekommen, müssen Sie unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es besteht ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung.
  • Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
  • Die Finanzierung ist durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt sichern.
  • Sie können eine angemessene Altersvorsorge nachweisen, falls Sie älter als 45 Jahre sind.

Mehr Informationen darüber, wie Sie den Aufenthaltstitel beantragen, welche Gebühren anfallen und welche Unterlagen Sie brauchen, erhalten Sie hier.

In einigen Berufen gibt es Zugangsvoraussetzungen. Wenn Sie sich in einem solchen Beruf selbstständig machen möchten, müssen Sie zum Beispiel bestimmte fachliche Kenntnisse oder die Anerkennung Ihres Abschlusses nachweisen. Mehr zu den Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Berufe erfahren Sie in dieser Rubrik.

Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen gerne die Experten der Hotline „Leben und Arbeiten“ in Deutschland weiter. Sie beraten kostenfrei auf Deutsch und Englisch.

Darüber hinaus bietet das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie weitere Informationen zur Finanzierung unsd Förderung von jungen Unternehmen in Deutschland.

* Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Make it in Germany“ stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.

Quelle:
Justina Godesberg
Kompetenzfeld Bildung, Zuwanderung und Innovation
Projekt Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Stand:
November 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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