Iranische Staatsbürgerschaft: GmbH/UG-Gründung in Deutschland?
Frage
Ich bin deutscher Staatsbürger und möchte mit einem iranischen Staatsbürger eine GmbH oder UG eröffnen. Geht das ohne weiteres? Wenn ja, muss er wegen der Eröffnung persönlich hier sein oder kann er mir eine Vollmacht dazu geben? Wenn er hier sein muss, muss er mit einem Business-Visum nach Deutschland einreisen oder geht es auch mit einem Touristen-Visum? Müssen wir noch Weiteres beachten?
Antwort
Grundsätzlich enthält das deutsche GmbH-Gesetz keine Beschränkungen bezüglich der Staatsangehörigkeit der Gesellschafter. Solange ein Gesellschafter nicht auch Geschäftsführer der GmbH sein soll, ist grundsätzlich auch eine Vertretung beim Notar möglich. Allerdings kann dafür unter anderem eine besondere Unterschriftsbeglaubigung durch die deutsche Botschaft in Teheran nötig sein. Die Vollmachtserteilung zur Gründung einer GmbH wird von der deutschen Botschaft sogar als ein typischer Fall der Unterschriftsbeglaubigung online aufgezählt. Für eine individuelle Auskunft zur Situation in Ihrem Fall sollten Sie zuvor jedoch einen Notar Ihrer Wahl konsultieren.
Ausführliche Informationen zu sonstigen Themen rund um die Gründungsvorbereitung bietet dieses Portal unter „Gründung vorbereiten“.
Quelle: Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Februar 2018
Tipps der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr