Antwort
Damit Ihr Bekannter in Deutschland eine Existenz gründen kann, muss er hierfür einige Voraussetzungen erfüllen, z.B. müssen in manchen Berufen Qualifikation durch entsprechende Abschlüsse vorgewiesen werden. Ausführliche Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen einer Existenzgründung in Deutschland finden Sie auf „Make it in Germany“ unter dem Punkt „Voraussetzungen für Gründer“.
Da Ihr Freund aus einem Drittstaat kommt, braucht er zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in Deutschland. Da er sich z.Zt. noch im Libanon befindet, muss er für die Einreise ein Visum zum Zweck der selbständigen Tätigkeit bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Libanon beantragen. Die Kontakte der Ansprechpartner finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“. Am besten informiert er sich direkt vor Ort, welche Unterlagen er für die Antragstellung benötigt. Allgemeine Hinweise zum Visumsprozess für Existenzgründer finden Sie auch auf „Make it in Germany“.
In Deutschland gibt es darüber hinaus zwei Arten der Existenzgründung: In freien Berufen oder als Gewerbegründung. Je nachdem ob er freiberuflich oder gewerblich tätig sein wird, gelten unterschiedliche Voraussetzungen zur Erlangung eines Aufenthaltstitels. Welche dies sind erfahren Sie hier:
Darüber hinaus finden Sie unter „Existenzgründung“ auf „Make it in Germany“ weitere wichtige Informationen zu Gründungsarten, Finanzierung, Unternehmensstart etc., welche Ihnen bei Ihrem Gründungsvorhaben in Deutschland behilflich sein könnten.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen und Ihrem Freund durch unsere Ausführungen weiterhelfen und wünschen ihm viel Erfolg bei seinem Start in Deutschland.
Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
August 2016
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