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Investor aus Dubai: Aufenthaltserlaubnis?

Frage

Eine Person aus Dubai will in Deutschland ein Unternehmen für 5 Mio. Euro übernehmen. Welche Rechte hat er? Darf er sich für immer hier aufhalten, da er das Unternehmen auch führen möchte? Bekommt er eine Aufenthaltserlaubnis?

Antwort

Für die Visa- und Einreiseformalitäten beachten Sie bitte folgendes:
Bürgerinnen und Bürger aus sog. Drittstaaten (dazu gehören auch die Vereinigten Arabischen Emiraten) brauchen eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland eine Existenz gründen zu können. Dies gilt auch, wenn sie ein bestehendes Unternehmen übernehmen möchten. Um nach Deutschland einzureisen, benötigen sie daher ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit. Dieses kann bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden. Die Kontakte der Botschaften/Konsulate finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“. Die Auslandsvertretungen geben Ihnen i.d.R. Auskunft welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen und welche Voraussetzungen für eine Gewerbegründung bestehen. Bitte beachten Sie, dass ein Visum beantragt werden muss, das dem tatsächlichen Zweck des Aufenthaltes entspricht. Nur dann ist eine reibungslose Verlängerung bzw. Umschreibung des Visums zu einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland durch die zuständige Ausländerbehörde möglich. Mit einem Visum, das nur für einen Kurzaufenthalt (z.B. Touristenvisum) bestimmt ist, ist grundsätzlich kein Daueraufenthalt möglich. Unterstützung leisten eventuell auch deutsche Auslandshandelskammern und Wirtschaftsvereinigungen.

Wenn die Geschäftsidee erfolgreich ist und der Lebensunterhalt des ausländischen Gründers und dessen Familie gesichert ist, kann der zunächst auf max. drei Jahre befristete Aufenthaltstitel verlängert werden. I.d.R. kann auch nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden, die Sie zu einem zeitlich unbefristeten Aufenthalt in Deutschland berechtigt.

Ausführliche Informationen zu Visum erhalten Sie unserer Rubrik „Visum“ als auch in der Rubrik „Existenzgründung“ auf „Make it in Germany“.

Bei individuellen Fragen zum Thema Visum und Aufenthaltsrecht helfen die Kolleginnen und Kollegen der Hotline „Arbeiten und Leben“ in Deutschland gerne weiter: +49 30 1815 - 1111. Über die Hotline erhalten Sie eine persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Unternehmen in Deutschland.

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Juni 2018

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