Navigation

Indischer Staatsbürger: Welches Visum für Selbständigkeit in Deutschland?

Frage

Mein Freund wohnt in Indien und möchte sich in Deutschland selbständig machen. Was ist jetzt wichtig für die Einreise nach Deutschland? Was für ein Visum muss er beantragen?

Antwort

Das Informationsportal „Make it in Germany“ stellt unter anderem für Gründer aus dem Ausland umfangreiche Informationen zur Existenzgründung in Deutschland bereit.

Ein indischer Staatsbürger benötigt eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, um in Deutschland gründen zu können.

Um nach Deutschland einzureisen, wird daher ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit benötigt. Dieses kann bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Indien beantragt werden. Die Kontakte der Ansprechpartner finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“. Am besten informiert sich der Antragsteller direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Unterlagen für eine Antragstellung benötigt werden. Allgemeine Hinweise zum Visumsprozess für Existenzgründer finden Sie auch auf „Make it in Germany“.

In Deutschland gibt es zwei Arten der Existenzgründung:
In freien Berufen oder als Gewerbegründung. Je nachdem ob er freiberuflich oder gewerblich tätig sein wird, gelten unterschiedliche Voraussetzungen zur Erlangung eines Aufenthaltstitels. Welche dies sind erfahren Sie hier:

Der Prozess erfolgt in der Regel so: Die Auslandsvertretung leitet den Visumsantrag an die Ausländerbehörde im künftigen Wohnort in Deutschland weiter. Die Ausländerbehörde beteiligt weitere Behörden und Berufsvertretungen. In der Regel dauert die Bearbeitung zwei bis vier Monate. Auf dieser Grundlage entscheidet die Auslandsvertretung, ob ein Einreisevisum für Ihre geplante Tätigkeit erteilt werden kann. Das erteilte Einreisevisum ist üblicherweise für drei Monate gültig und muss in Deutschland bei der Ausländerbehörde in einen längerfristig gültigen Aufenthaltstitel umgewandelt werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Visum beantragt werden muss, welches dem tatsächlichen Zweck des Aufenthaltes entspricht. Nur dann ist eine reibungslose Verlängerung bzw. Umschreibung des Visums durch die am deutschen Wohnort zuständige Ausländerbehörde möglich. So ist mit einem Visum, das nur für einen Kurzaufenthalt ausgestellt worden ist (z.B. Touristenvisum), grundsätzlich kein Daueraufenthalt möglich.

Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht sowie Familiennachzug helfen Ihnen gerne die Experten der „Hotline Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und wünschen viel Erfolg.

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
November 2018

Tipp der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben