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Henna-Tattoo: freiberuflich oder gewerblich?

Frage

Ich lebe in Deutschland mit einem Angehörigen-Visa über meinen Ehemann. Ich möchte mein Hobby zum Beruf machen und zuhause ein Henna-Tattoo eröffnen (2-3 Personen pro Woche mit vielleicht 250 -300 Euro Einkommen im Monat). 1. Wäre ich damit Gewerbetreibende oder freiberuflich tätig? 2. Brauche ich eine Genehmigung, um dieses kleine Business zuhause auszuführen? Was würde dies inklusiv der Versicherungen kosten?

Antwort

Aus Ihrem Vornamen schließe ich (!), dass Sie für Ihre selbstständige Tätigkeit in Deutschland einen Aufenthaltstitel benötigen, der Ihnen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erlaubt. Nähere Informationen hierzu finden Sie bei Auswärtigen Amt (Außenministerium) unter www.auswaertiges-amt.de.

Unter dieser Voraussetzung können Sie beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt Ihr Gewerbe anmelden. Zuständig ist immer das Gewerbe- oder Ordnungsamt, in dem sich Ihre spätere Betriebsstätte befinden soll. Die Kosten liegen zwischen 15 und 25 Euro. Einen freien Beruf üben Sie nicht aus. Tätowierer und Tattoostudios werden in Deutschland regelmäßig als Gewerbetreibende eingestuft.

Das Land Baden-Württemberg bietet zur Gewerbeanmeldung ein Serviceportal im Internet an, dem Sie genaue Informationen über diesen Vorgang entnehmen können: www.service-bw.de.

Eine besondere Genehmigung für die Ausübung dieses Gewerbes benötigen Sie nicht.

Welche Voraussetzungen Sie in Bezug auf die Hygiene insbesondere in den Räumlichkeiten einhalten müssen, können Sie der Hygiene-Verordnung des Landes Baden-Württemberg entnehmen: www.landesrecht-bw.de.
Fragen Sie hierzu u n b e d i n g t auch bei Ihrem Gesundheitsamt nach!

Zur gewerblichen Nutzung Ihrer Wohnung beachten Sie bitte das Folgende: Mieter können bei einer gewerblichen Tätigkeit vom Vermieter eine Erlaubnis einfordern. Diese Erlaubnis muss der Vermieter dann erteilen, wenn die Auswirkungen nicht über die Verhältnisse der normalen Nutzung der Wohnung hinausgehen. Die Erlaubnis können Sie vom Vermieter durch ein formloses Schreiben einfordern. Geben Sie in diesem Schreiben an, dass im Durchschnitt pro Woche 2 bis 3 Kunden zu Ihnen kommen werden - diese von Ihnen genannte Zahl ist unbedenklich.

Kommen wir zu den Versicherungen. Zunächst sollten Sie abklären, inwieweit die Hausratversicherung für Ihre Wohnung Risiken auch für Ihr Gewerbe abdeckt. Hinzu kommt vor allem die Betriebshaftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Anfragen sollten Sie auch bei der Berufsgenossenschaft zum gesetzlichen Unfallschutz, ob Sie unter die Versicherungspflicht fallen. Zuständig wäre hier die BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Wahrscheinlich müssten Sie dort nur Angestellte versichern. Insbesondere für die Betriebshaftpflichtversicherung gibt es zahlreiche Vergleichsportale im Internet. Vergleichen Sie nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesverband Tattoo e.V. unter www.bundesverband-tattoo.de.

Beachten Sie bitte unbedingt auch die Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu Kleingründungen. Informationen erhalten Sie dort vor allem zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten Ihrer Gründung, zum Beispiel zur wichtigen Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer.

Zur Gründung durch Migrantinnen empfehle ich ebenfalls das BMWi: www.existenzgruender.de.

Quelle: Dr. Willi Oberlander M.A.
Unternehmensberatung
Juli 2017

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