Gründungsförderung für Nicht-EU-Bürger?
Frage
Ich habe mein Master-Studium in Belgien abgeschlossen und bin in Deutschland seit zwei Monaten, um mich selbständig zu machen. Bitte lassen Sie mich die Bedingungen wissen zu Finanzhilfen für Nicht-EU-Bürger, die einen Hochschulabschluss in anderen EU-Ländern wie Belgien erhalten haben. Ich habe eine deutsche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Antwort
Wenn Sie als Drittstaatsangehöriger Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Sie in Deutschland eine Existenz gründen möchten, können Sie mit einer Reihe von Förderprogrammen bei Ihrem Gründungsvorhaben unterstützt werden. In der Regel handelt es sich dabei um öffentliche Förderdarlehen, die Ihnen zum Beispiel günstigere Konditionen bezüglich der Zinsen, Laufzeiten oder der Tilgung anbieten. Welche unterschiedlichen Förderprogramme es gibt, finden Sie auf „Make it in Germany“ unter: www.make-it-in-germany.com. Darüber hinaus bietet das Unternehmensportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie weitere Informationen zur Finanzierung und Förderung von jungen Unternehmen in Deutschland: www.existenzgruender.de.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne jederzeit erneut kontaktieren.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.
Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Februar 2016
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