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Gründung in Deutschland - Gründungspartner in der Türkei?

Frage

Mein Cousin in der Türkei hat ein Hotel und eine Verleihfirma. Finanziell ist er abgesichert. Er möchte hier in Deutschland eine Reise-Agentur (Reisevermittlung) gründen und mir die Vollmachten erteilen für die Gründung. Er schlug mir auch vor, mit ihm zusammen zu gründen. Ich bin zurzeit arbeitslos. Meine Fragen: Geht das? Welche Rechtsform sollte es sein, damit er auch ab und zu nach Deutschland kommen kann? Ist es unbedingt notwendig eine GmbH zu gründen, damit er geschäftlich einreisen kann oder reicht ein Einzelunternehmen?

Antwort

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an einer Existenzgründung in Deutschland. „Make it in Germany“ stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.

Wenn Ihr Gründungspartner noch nicht in Deutschland ist, so gelten folgende Visa- und Einreiseformalitäten:
Bürgerinnen und Bürger aus sog. Drittstaaten, so auch aus der Türkei, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, um in Deutschland als Gründer zu leben und zu arbeiten. Dies gilt auch, wenn Sie z.B. im Team gründen. Um nach Deutschland einzureisen, wird bei Personen aus der Türkei ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit benötigt. Dieses kann bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung am aktuellen Wohnsitz des Antragstellers beantragt werden. Die Kontakte der Botschaften/Konsulate finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“. Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Voraussetzungen für Gewerbegründer bestehen und welche Unterlagen bei Antragstellung benötigt werden.

Bitte beachten Sie, dass das beantragte Visum dem tatsächlichen Zweck des Aufenthaltes entspricht. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Visum.

Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen auch gerne die Experten der Hotline Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter.

Wie eine Unternehmensgründung durch Ihren Partner erfolgen kann, wenn er keinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann hier leider keine verbindliche Einschätzung gegeben werden. Wir verweisen daher auf folgenden Frage/Antwort im Archiv „Kein Wohnsitz in Deutschland: Unternehmen gründen?“ und betonen nochmals „Für individuellen Rat in diesen Fragen sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt, einen Notar (falls für Ihr Unternehmen eine Handelsregistereintragung nötig ist) und an das Gewerbeamt im Ort des zukünftigen Unternehmens in Deutschland wenden.“

Wir wünschen Ihnen bei Ihrem Vorhaben viel Erfolg!

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Alichniewicz
Kompetenzfeld Bildung, Zuwanderung und Innovation
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Mai 2019

Tipps der Redaktion:

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