Antwort
Bürgerinnen und Bürger aus der EU genießen in Deutschland das Recht der Niederlassungsfreiheit. Für eine Existenzgründung in Deutschland ist daher weder ein Visum noch ein Aufenthaltstitel notwendig. Bitte beachten Sie, dass bei einer Existenzgründung in manchen Berufen die Qualifikation durch entsprechende Abschlüsse vorgewiesen werden muss.
Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten, hierzu zählt auch Bosnien, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, um in Deutschland eine Existenz gründen zu können. Dies gilt auch, wenn Sie z.B. im Team gründen (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/wege-zum-eigenen-unternehmen#gruendung-im-team). Um nach Deutschland einzureisen, benötigen Sie daher ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit. Dieses können Sie bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Bosnien beantragen. Die Kontakte der Botschaft finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“ (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/visum/ansprechpartner-vor-ort). Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Unterlagen er für die Antragstellung benötigt. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Visum beantragen, das dem tatsächlichen Zweck Ihres Aufenthaltes entspricht. Vor kurzem haben sich die Einreisebedingungen für Personen aus Bosnien verändert. Bitte lesen Sie hierzu das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit: Arbeiten und Leben in Deutschland Informationen zur Aufenthaltserlaubnis, zu Voraussetzungen und Verfahren für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien (https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtiw/~edisp/l6019022dstbai799563.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI799633). Bei Fragen können Sie sich an das Virtuelle Welcome Center der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit wenden: +49 228 713 1313 oder zav@arbeitsagentur.de
Für konkrete Informationen zu den Gründungsformalitäten, der Finanzierung sowie der Rechtsformwahl, empfehlen wir Ihnen, sich persönlich beraten zu lassen. In Deutschland gibt es viele öffentliche Beratungsstellen, die Ihnen bei der Existenzgründung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Adressen der regionalen sowie bundesweiten Beratungsstellen speziell für Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund finden Sie auf dem Existenzgründungsportal unter „Beratung und Adressen“. Eine generelle Liste mit Ansprechpartnern finden Sie ebenfalls auf dem Existenzgründungsportal. Auch der Behördenwegweiser gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt. Lesen Sie hier mehr: http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/beratung-und-weiterbildung
Weiterhin finden Sie auf „Make it in Germany“ zur ersten Orientierung sowohl allgemeine Informationen zum Visumsprozess für Existenzgründer (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/visum-zur-selbststaendigkeit#allgemeine-informationen-zum-visumprozess-fuer-buergerinnen-und-buerger-aus-anderen-staaten) als auch die Voraussetzungen zur Gewerbegründung durch Personen aus sog. Drittstaaten (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/visum-zur-selbststaendigkeit#voraussetzungen-zur-gewerbegruendung-durch-buergerinnen-und-buerger-aus-anderen-staaten).
Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
August 2017
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