Antwort
Bürgerinnen und Bürger aus sog. „Drittstaaten“ brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, um in Deutschland als Gründer zu leben und zu arbeiten. Um nach Deutschland einzureisen, wird daher ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit benötigt. Dieses kann bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung am aktuellen Wohnsitz des Antragstellers beantragt werden. Die Kontakte der Botschaften/Konsulate finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“.
Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Voraussetzungen für Gewerbegründer bestehen und welche Unterlagen bei Antragstellung benötigt werden.
In Deutschland gibt es zwei Arten der Existenzgründung: In freien Berufen oder als Gewerbegründung. Bei einer Gewerbegründung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde einen „Aufenthaltstitel zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit“. Um diesen zu bekommen, müssen Sie, neben allgemeinen Voraussetzungen folgende Bedingungen erfüllen und am besten überzeugend in Ihrem Businessplan darstellen:
- - Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
- - Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
- - Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.
Bitte beachten Sie, dass das beantragte Visum dem tatsächlichen Zweck des Aufenthaltes entspricht. So ist mit einem Visum, das nur für einen Kurzaufenthalt ausgestellt worden ist, grundsätzlich kein Daueraufenthalt möglich. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Visum.
Sollte Ihr Geschäftspartner für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland einreisen wollen, so kann er ein Visum für Besuchs- und Geschäftsreisen („Schengen-Visum“) bei der deutschen Botschaft in seinem Herkunftsland beantragen. Weitere Informationen zum Schengen-Visum finden Sie z.B. auf der Seite der Stadt Düsseldorf.
Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht empfehlen wir Ihnen, sich individuell beraten zu lassen. Die Experten der „Hotline Leben und Arbeiten in Deutschland“ beraten Sie gerne kostenfrei auf Deutsch und Englisch.
*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
April 2019
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