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GmbH: Geschäftsführer mit ägyptischer Staatsbürgerschaft?

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Frage

Kann ein Ägypter Geschäftsführer einer von ihm in Deutschland zu gründenden GmbH werden?

Antwort

Eine GmbH wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer geleitet und vertreten. Diese müssen weder Gesellschafter der GmbH sein noch einen Wohnsitz in Deutschland haben. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten können auch als GmbH-Geschäftsführer bestellt werden.

Aufenthaltsrechtlich muss beachtet werden, dass Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum benötigen. Übersteigt die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland 90 Tage (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ab dem Datum der ersten Einreise) oder soll eine (abhängige oder selbständige) Beschäftigung aufgenommen werden, wird eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis benötigt.

Quelle: Germany Trade & Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Headquarters
November 2014

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