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GbR oder GmbH gründen: Gesellschafter lebt im Ausland?

Frage

Wir möchten gerne eine GbR oder GmbH gründen. Einer der Gesellschafter kommt aus einem Drittland (Bosnien-Herzegowina - sprich dort befindet sich sein Aufenthaltsort, er besitzt einen niederländischen Pass). Ist es möglich in dieser Kombination eine GbR zu gründen oder gibt es hier Probleme beim Finanzamt?

Antwort

Aus rein steuerlicher Sicht ist das kein Problem. Sie müssen lediglich damit rechnen, dass das Finanzamt bei Sachverhalten mit Auslandsbezug eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung von ausländischen Sachverhalten einfordert.

Hinsichtlich zivilrechtlicher Besonderheiten wollen Sie bitte einen Rechtsanwalt konsultieren.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
November 2016

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