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Französische Staatsbürgerschaft: UG-Gründung in Deutschland?

Frage

Ich möchte ein Online-Reisebüro als Firma in Deutschland gründen. Welche Formalitäten bestehen, um als Franzose eine Firma als UG zu gründen? Um ein Reisebüro zu eröffnen in Deutschland, bestehen für mich die gleichen Regeln, auch wenn mein persönliches Zuhause in Frankreich ist?

Antwort

Sie können - wie ein Inländer - eine UG in der Bundesrepublik Deutschland gründen und auch die Rolle des Geschäftsführers übernehmen. Es gibt insoweit keinerlei Besonderheiten oder Beschränkungen. Zu empfehlen ist, dass Sie den Gründungsvorgang durch einen deutschen Notar begleiten lassen, weil es den Registervollzug erleichtert. Die dem Registergericht einzureichenden Urkunden müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Bei Nichtmuttersprachlern wird es mehr und mehr so gehandhabt, dass die Urkunden zweisprachig abgefasst sind - linke Spalte Deutsch, rechte Spalte die Fremdsprache.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Oktober 2019

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