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Familienvisum: UG gründen?

Frage

Ich arbeite als unbefristeter Sacharbeiter in einer Logistikfirma und habe daher jetzt ein dreijähriges Arbeitsvisum. Meine Frau hat momentan ein Familienvisum, dessen Ablaufdatum genauso gleich ist wie mein Visum. Sowohl mein Arbeitsvisum als auch ihr Familienvisum werden immer wieder verlängert, bis wir eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt erhalten. Meine Fragen: a) Kann meine Frau mit ihrem aktuellen Familienvisum eine UG gründen? b) Wir werden in eine 2-Zimmer-Wohnung umziehen. Kann man bei der UG-Gründung die neue 2-Zimmer-Wohnung als Haus Office ausweisen? c) Wir möchten deutsche Güter in asiatische Länder exportieren oder asiatische Produkte nach Deutschland importieren. Welche Schritte muss man am Anfang unternehmen, um die Handelsfirma zu gründen und um international zu handeln?

Antwort

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an einer Existenzgründung in Deutschland. Make it in Germany stellt interessierten Personen u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Drittstaatsangehörige zur Ausübung der Selbständigkeit in Deutschland einen bestimmten Aufenthaltstitel benötigen. Dies kann entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) sein.

Als nachgezogener Ehepartner ist der Aufenthaltstitel Ihrer Frau abhängig von Ihrem Aufenthaltstitel. Das heißt, Ihre Frau genießt den gleichen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt wie Sie. Bitte kontaktieren Sie daher Ihre zuständige Behörde (Ausländerbehörde), ob im Rahmen Ihres Aufenthaltstitels eine selbständige Tätigkeit möglich ist.

Sie können vor ab auch zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht die Experten der offiziellen Hotline Leben und Arbeiten in Deutschland“ kontaktieren. Diese helfen Ihnen gerne weiter - kostenfrei auf Deutsch und Englisch. Weiterer Ansprechpartner für Sie ist das Welcome Center in Hessen.

Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Godesberg
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Januar 2020

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