Antwort
Das Informationsportal „Make it in Germany“ stellt unter anderem für Gründer aus dem Ausland umfangreiche Informationen zur Existenzgründung in Deutschland bereit.
Als griechische Staatsbürgerin genießen Sie in Deutschland, wie alle andere Bürgerinnen und Bürger aus der EU, das Recht der Niederlassungsfreiheit. Für eine Existenzgründung in Deutschland ist daher weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis notwendig. Für den Zugang zur Berufstätigkeit als Gesundheitsberaterin in Deutschland müssen Sie allerdings klären, ob Ihr Studienabschluss in Deutschland vollständig anerkannt ist. In manchen Fällen werden Sie eine Weiterbildung absolvieren müssen.
Ausführliche Informationen zur Beschäftigung in Deutschland erhalten Sie bei der Zentrale Ausland- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (E-Mail: make-it-in-germany@arbeitsagentur.de). Die Website „Anerkennung in Deutschland“ informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen für die Anerkennung Ihres Studienabschlusses.
Für konkrete Informationen zu den Gründungsformalitäten, der Finanzierung sowie der Rechtsformwahl, empfehlen wir Ihnen, sich persönlich beraten zu lassen. In Deutschland gibt es viele öffentliche Beratungsstellen, die Ihnen bei der Existenzgründung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Adressen der regionalen sowie bundesweiten Beratungsstellen speziell für Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund finden Sie im BMWi-Existenzgründungsportal. Lesen Sie hier mehr zum Thema Beratung.
Quelle: Michaelle Nintcheu
Kompetenzfeld Bildung, Zuwanderung und Innovation
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Dezember 2018
Tipp der Redaktion: